Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1.  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung
     bestellt und schriftlich zugesagt worden ist.

2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung, gleichgültig,
    auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
 

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung
    Schadenersatz zu leisten.
 

4. Zahlungsmodalitäten :

    Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Zahlungsmodalitäten des Gastgebers an.
    Ich erkläre mich bereit, nach Erhalt einer schriftlichen Buchungbestätigung vom Gastgeber eine 10 prozentige Anzahlung vom Mietpreis zu leisten.

    Der Restbetrag wird nach Beendigung der Reise fällig.

    Im Falle des Reiserücktritts werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis,
    in nachstehender Staffelung fällig :
    bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
    vom 44.-30. Tag vor Reiseantritt 30 %
    vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 60%
    ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %


    Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
 

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung
    anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Vertragsdauer den Betrag
    nach Ziffer 4 zu entrichten
 

    Zu beachten : Anreise ab 16.00 Uhr (bzw. Absprache) und Abreise bis 10.00 Uhr (bzw. Absprache)

Stand : 25.01.2005